Die Anwälte
Tätigkeitsschwerpunkte
- Außergerichtliche Beratung von Mitbestimmungsgremien aller Ebenen (insbes. BR, GBR, KBR, EBR)
- Verfahrensbevollmächtigter in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
- Sachverständiger der Betriebsratsseite nach §§ 80 III, 111 S. 2 BetrVG
- Erstellung von arbeitsrechtlichen Gutachten
- Beisitzer in Einigungstellen
- Außergerichtliche Beratung und Prozessvertretung von Arbeitnehmern
- Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan
- Referent in arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Seminaren
- nachhaltige Ausrichtung der Betriebsratsarbeit
- Erstellung und Verhandlung von kollektivrechtlichen Vereinbarungen
Tätigkeitsschwerpunkte
- Vertretung und Beratung von Betriebsräten, Gesamtbetriebsräten und Konzernbetriebsräten
- in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
- bei der Ausarbeitung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
- bei Umstrukturierungen, z.B. Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan
- Beisitzerin in Einigungsstellen
- Erstellung von Rechtsgutachten (z.B. Möglichkeit zur Gründung eines Konzernbetriebsrats)
- Beratung von Schwerbehindertenvertretungen
- Referentin für arbeitsrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Themen (auch aus dem Bereich der Schwerbehindertenvertretung)
- Vertretung von Arbeitnehmern in individualrechtlichen Angelegenheiten (Aufhebungsverträge, Zahlungsansprüche, Kündigungsschutzverfahren, Abmahnungen, Zeugnisse etc.)
Tätigkeitsschwerpunkte
- Vertretung und Beratung von Betriebsratsgremien
- in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren
- bei der Ausarbeitung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen
- bei Umstrukturierungen, z.B. Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan
- Erstellung von Rechtsgutachten (z.B. Zulässigkeit rückwirkender Kürzung tarifvertraglicher Ansprüche)
- Beisitzerin in Einigungsstellen
- Referentin für arbeitsrechtliche und betriebsverfassungsrechtliche Themen
- Vertretung und Beratung von Arbeitnehmern in individualrechtlichen Angelegenheiten (Kündigungsschutzverfahren, Aufhebungsverträge, Zahlungsansprüche, Abmahnungen, Zeugnisse etc.)
„Arbeitsrecht ist Arbeitnehmerschutzrecht.“